top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EDWARD IT GmbH & Co. KG

1. Gültigkeit der Bedingungen

1.1. Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bedingungen maßgebend. Mit Ausnahme der ersten Lieferung/Warenübernahme erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen betreffend des erteilten Auftrages,es sei denn wir haben schriftlich einer Änderung zugestimmt.

1.2. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen eines Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.

2. Angebote/Auftragsbestätigungen/Preise

2.1. Alle Angebote/Preise/Bestätigungen sind freibleibend bis zur endgültigen Rechnungsstellung. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich als verbindlich, sowie rechtsverbindlich unterzeichnet bestätigt wird.

2.2. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Zeitschrift- Anzeigen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Modelle,Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.

2.3. Alle benannten Preise gelten, außer wenn verbindlich anders bestätigt, ab Lieferort. Wird ein ausländischer Ort genannt, so müssen etwaige Zölle und Steuern, sowie alle Abfertigungs- und sonstigen Kosten vom Käufer getragen werden. Preise an Wiederverkäufer verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Lieferfristen/Höhere Gewalt

3.1. Da ein großer Teil unserer Artikel aus Großhandelseinkäufen stammt, sind ausnahmslos alle angegebenen Lieferzeiten stets nur annähernd und unverbindlich

3.2. Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Käufer obliegenden Pflichten (z.B. Beibringen etwaiger Unterlagen, Leistungen einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden.

3.3. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers kann die Lieferfrist angemessen verlängert werden.

3.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware versand oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt haben.

3.5. Wir sind berechtigt die Lieferungen um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben, und wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, sowie Betriebs- oder Transportstörungen bei uns oder beim Vorlieferanten, sowie mangelnde Eigenbelieferung.

3.6. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.

4. Lieferung/Versand

4.1. Ohne bestimmte Vorschrift erfolgt der Versand nach unserem Ermessen. Alle Lieferungen gehen auf Gefahr des Käufers.

4.2. Alle Lieferungen an den Käufer sind durch uns versichert. Wenn nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir anteilige Versicherungskosten.

4.3. Verpackungs- und Portokosten werden von uns billigst berechnet.

4.4. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung (äußerlich sichtbar oder versteckte Beschädigungen bei unversehrter Außenverpackung) einer Sendung ist der Käufer verpflichtet alle erforderlichen Unterlagen (in jedem Falle aber eine Schadensmeldung an den Beförderer) zu beschaffen, damit der Anspruch gegen die unsere Transportversicherung geltend gemacht werden kann.

4.5. Eine Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Die Rücksendung hat frei und versichert zu erfolgen.

4.6. Wenn Änderungen oder Abbestellungen von Sonderanfertigungen erfolgen, so sind wir berechtigt die bereits entstandenen Kosten, sowie den entgangenen Gewinn zu berechnen. Nach Auslieferung an den Käufer können Sonderanfertigungen nicht mehr von uns zurückgenommen werden.

4.7. Alle Rücklieferungen an uns, wie z.B. Reparaturen, Wandlungen von Ware etc. haben für uns frei und versichert zu erfolgen. Rücksendungen per Nachnahme werden nicht akzeptiert, da wir uns das Recht auf Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustand der Ware vorbehalten.

4.8. Maßgebend für alle Lieferungen sind unsere am Liefertag geltenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.

5. Rechnung/Zahlung

5.1. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge bei Übernahme der Ware rein-netto zur Zahlung fällig und zwar entweder in Bar, Bankscheck oder Euroschecks in Höhe der landesspezifischen bankmäßig abgesicherten Summe.

5.2. Werden auf Grund getroffener Vereinbarungen Verrechnungsschecks / Wechsel entgegengenommen,gilt die Annahme nur erfüllungshalber unter Vorbehalt des gültigen Zahlungseingangs. Ist Zahlung mit Skonto vereinbart, gilt die Zahlung durch Wechsel nicht als Barzahlung und schließt einen Kassakonto-Abzug aus.

5.3. Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Mitarbeiter sind nur mit schriftlicher Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.

5.4. Bei Überschreitung eines eingeräumten Zahlungsziels sind wir, auch Anmahnung des Betrages,berechtigt Zinsen vom fälligen Betrag in Höhe von 2,5% über LZB-Diskontsatz zu berechnen. Die Geltenmachung von Verzugschäden, die diesen Zinssatz überschreiten bleibt vorbehalten.

5.5. Wird das Zahlungsziel einer Lieferung überschritten, so werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig und zwar auch soweit Stundung oder Fristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt von weiteren Aufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, sowie eventuell bei uns befindliche Waren, gleichgültig ob zwecks Reparatur oder

Garantieleistung, auch wenn diese aus anderen als den fälligen Lieferungen stammen, bis zur Zahlung aller fälligen Beträge zurückzuhalten, oder nach unserem Ermessen zum Zeitwert gutzuschreiben um damit die fällige Forderung zu mindern.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns ausdrücklich an allen von uns gelieferten waren das verlängerte Eigentumsrecht vor und zwar bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen. Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren, wenn vom Käufer der Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt worden ist.

6.2. Der Käufer ist berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im normalen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Eine Verpfändungs- oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten waren ist bis zur vollständigen Bezahlung alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht gestattet.

6.3. Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet.

6.4. Der Käufer tritt alle sich aus der Weiterveräußerung der Ware ergebenden Ansprüche in Vorwege an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleiches gilt für alle Ersatzansprüche, insbesondere aus Versicherungsverträgen wegen Verlust oder Beschädigung der Ware.

6.5. Der Käufer ist im Rahmen eines normalen, ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zum Einzug der uns abgetretenen und von uns akzeptierten Verkaufforderungen berechtigt. Diese Einziehungsberechtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt oder unsere Rechte durch irgendwelche sonstigen Vorfälle gefährdet sind.

7. Mängelrügen/Nachbesserungen/Minderungen/Wandlungen

7.1. Falschlieferungen, Mengenfehler und erkennbare Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Prüfung der Ware nicht erkannt werden konnten, sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden schriftlich zu rügen.

7.2. Für OEM-Kunden gilt ein eingeschränktes Wandlungsrecht von 14 Tagen, beginnend ab Lieferdatum als verbindlich vereinbart.

7.3. Wir sind berechtigt die Durchführung einer Nachbesserung ganz oder teilweise einem unserem Vorlieferanten bzw. geeignetem Fachhändler oder einer Servicewerkstatt unserer Wahl zu übertragen.

7.4. Bei berechtigter und begründeter Rüge sind wir zur Behebung des Mangels, unter Ausschluß jeglicher weiteren Ansprüche des Käufers zur Instandsetzung, Ersatz- oder Nachlieferung, oder zu Gutschrift des Warenwertes, nach unserer Wahl berechtigt. Für den Fall, daß wir einen Ersatz/Austausch vornehmen, gilt für diesen Artikel die noch bestehende Garantiedauer des ersetzten Artikels als übernommen, mit Stichtag des Eingangs des ersetzten Artikels bei uns im Hause.

7.5. Im Falle des Fehlschlages von mehrmaliger Nachbesserung des gleichen Fehlers, Ersatz- oder Nachlieferung, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung), oder Rückzahlung (Wandlung) des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

7.6. Eine Ersatzlieferung wird nicht gewährt bei Mängeln, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, bei Fremdeingriffen, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, Transportschäden oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind. Eine Ersatzleistung wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn Reparatur oder Veränderungen von nicht ausdrücklich dazu autorisierter Stelle an der gelieferten Ware vorgenommen werden, oder Teile oder Geräte eingebaut bzw. angeschlossen wurden, die von uns nicht zugelassen sind, bzw. nicht von uns geliefert worden sind.

7.7. Für Warenrücksendungen in anderer als Originalpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen, auch wenn die Rücksendung innerhalb der unter 7.2. genannten 14 Tage erfolgt ist.

8. Garantie

8.1. Wir gewähren die gesetzliche Garantie von zur Zeit 6 Monaten. Alle Einsendungen zwecks Garantieinanspruchnahme haben frei und versichert an uns zu erfolgen.

8.2. Garantie und das Wandlungsrecht entfällt, wenn an Ware Fremdeingriffe vorgenommen wurden oder die Ware unsachgemäß behandelt oder gelagert wurde.

8.3. Falls sich bei Stellung von Garantieansprüchen ergibt, daß kein Fehler vorliegt, sind wir zur Berechnung einer angemessenen Testpauschale berechtigt.

9. Schadensersatzansprüche

9.1. Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verzuges des Käufers, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Firma.

9.2. Soweit wir auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens unserer Organe zum Schadensersatz verpflichtet sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß vorhersehbar war.

10. Handelsübliche Software

Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger (z.B. CD) beiliegenden und / oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Dem Käufer, der die Bedingungen des Herstellers nicht anerkennen will, steht das Recht zur Rückgabe des versiegelten Datenträgers zu, das innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Software schriftlich auszuüben ist.

11. Abtretungsgebot

Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

12. Datenschutz

12.1.Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU- Datenschutzgrundverordnung (EU-Verordnung 2016/679), einzuhalten, wenn sie personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei verarbeiten. 

13. Nichtigkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, insbesondere auch für die Ansprüche aus Wechseln und Schecks, ist Riedlingen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Riedlingen 21.11.2018

©2018 by EDWARD IT GmbH & Co. KG. 

bottom of page